Spenden
Stiftung Offenland ist eine Körperschaft nach § 52 Abs 1 AO gemeinnützige Zwecke verfolgt. Demnach können Zuwendungen Ihrer Steuererklärung entlastend angesetzt werden.
Sofern Sie eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, übermitteln Sie uns bitte Ihre Daten oder geben Sie Ihre Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung an. Bitte geben Sie uns durch, ob wir Sie als Spender offiziell nennen dürfen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Spenden, Zustiftungen oder zweckgebundene Spenden werden entgegengenommen unter:
Ehrenamt
Sie wollen helfen? Wir suchen stets ehrenamtliche Biotoppfleger und Paten für unsere Pflegegebiete! Bitte kontaktieren Sie uns einfach. eilmus@offenland.info
Unser Freistellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO können Sie hier herunterladen:
Freistellungsbescheid als Download
Stiftung Offenland ist eine Körperschaft nach § 52 Abs 1 AO gemeinnützige Zwecke verfolgt. Demnach können Zuwendungen Ihrer Steuererklärung entlastend angesetzt werden.
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Spendenkonten der Offenland Stiftung
Sparkasse Leverkusen
IBAN DE29 3755 1440 0100 1439 81VR Bank e.G. Bergisch Gladbach-Leverkusen
IBAN DE98 3706 2600 2020 0730 31
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